Si... Martha Burfeindt: Traueranzeige Wir wollen nicht trauern, dass wir sie verloren haben, sondern dankbar sein d... Siegfried Wiedmann: Nachruf Der TSV Gnarrenburg v. 1891 trauert um sein Ehrenmitglied Siegfried Wiedmann... Mehr lesen
Es ist ein großer Verlust und es ist uns wohl bewußt, dass unsere W... (Josef und Maria Benda für Hermann Köppl) " Wir möchten Ihnen und Ihrer Familie unser aufrichtiges Beileid bekunden und Ihnen viel Kraft in der... (Veronika Schlögl Dr für Genovefa Teubl) " Geschätzte Trauerfamilie, Ich möchte hiermit mein aufrichtiges Beileid zum Tod von Herrn Vale a... (Hengsberger Johann für Werner Vale) " ruhe in Frieden nach deinem langen Leiden. Du wirst mir immer in Gedanken bleiben " (Elisabeth Zinggl für Christine Kügerl) " Tief berührt möchten wir unser aufrichtiges Beileid ausdrücken. Alfred und Gisela Urb... (Alfred und Gisela Urbanek für Claudiu-Sorin Trinc) " Als Cousine von Hannelore möchte ich mein tiefes Mitgefühl zum Ableben von Lazi bekunden. Ich h... (Lieselotte Schwab für Lazi Seibetseder) " Wir haben zusammen gelacht, wir haben zusammen geredet, viele schöne Momente gemeinsam erlebt. Deine... (Günther und Annemarie für Johann Rinner) " Ruhe in Frieden, kleiner Bruder! Judith " (Judith für Stefan Zenz) "... fuer Ihre grossartige Landschaftsmalerei!
Die anwesende Kriminalhauptmeisterin rannte daraufhin nach draußen zu ihrem Kollegen und fragte, ob die Frau denn belehrt worden sei. Als dieser bejahte, ging sie wieder ins Behandlungszimmer und lauschte weiter. Unter anderem gestützt auf dieser Aussage, verurteilte das Landgericht Traunstein die Mutter zu vier Jahren Gefängnis, die Tochter zu viereinhalb. Der Münchner Strafverteidiger Adam Ahmed, der die 75-Jährige vor Gericht vertrat, rügte schon während der Verhandlung das Vorgehen, zog nach dem Urteil bis vor den Bundesgerichtshof, der ihm in seiner Entscheidung vom 6. März 2018 (1 StR 277/17) Recht gab. Der BGH stellte fest, dass die Polizei gegenüber der Beschuldigten "zu keinem Zeitpunkt auf ihr Recht zu Schweigen Rücksicht genommen" habe. Letztlich sei die Frau "auf diese Weise einer dauerhaften Befragung ausgesetzt" gewesen. Nach diesem Rüffel stellte es der BGH dahin, ob nicht auch das Arzt-Patienten-Gespräch ohnehin einem absoluten Verwertungsverbot "wegen einer Verletzung des Kernbereichsschutzes" unterliegen würde.