Nachdem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, überprüft ein Finanzbeamter Ihre Angaben und Sie erhalten Ihren Einkommensteuerbescheid in Papierform per Post zugestellt. Alle Kunden von Lohnsteuer kompakt können ab sofort zusätzlich auch Ihren elektronischen Steuerbescheid abrufen und online in Ihrem Kundenkonto verwalten. So besteht die Möglichkeit die Angaben des Finanzamts direkt mit der Berechnung durch Lohnsteuer kompakt zu vergleichen. Weicht das Finanzamt zu Unrecht von den Angaben in Ihrer Steuererklärung ab, können Sie Einspruch einlegen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen Ihre Steuererklärung per ELSTER abgegeben haben, damit die Bescheiddaten von der Finanzbehörde auch auf elektronischem Weg bereitgestellt wird. Wir können diesen Service für alle Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2011 anbieten. Elektronischen Steuerbescheid abrufen Sobald die Finanzbehörden den elektronischen Steuerbescheid per ELSTER zur Abholung bereitstellen, erhalten Sie von Lohnsteuer kompakt eine automatische Benachrichtigung per E-Mail.
Soweit im Ausnahmefall Sachverhalte nicht in der Steuererklärung angegeben werden können bzw. Zweifelsfragen bezüglich der gemachten Angaben bestehen, müssen Sie einen entsprechenden Hinweis in der neu eingeführten Zeile "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" anbringen ( § 150 Abs. 7 AO, § 155 Abs. 4 AO). Weitere Informationen 6. Wie lange müssen Belege zur Steuererklärung aufbewahrt werden? Bitte bewahren Sie Unterlagen und Belege zu Steuererklärungen bis zum Ablauf der Einspruchsfrist und nach Einlegung eines Einspruchs oder einer Klage bis zum endgültigen Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens auf. Belege, die für mehrere Jahre von Bedeutung sind (z. B. ärztliche Atteste), sollten entsprechend länger aufbewahrt werden. Zuwendungsbestätigungen (z. Spendenbelege) sind bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufzubewahren ( § 50 Abs. 8 EStDV). Darüber hinaus besteht auch für Nichtunternehmer für die Dauer von zwei Jahren ab Rechnungserhalt die Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen über an Sie von Unternehmern erbrachte Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück stehen ( § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG).
Der Antrag auf Gewährung der Härtefall-Regelung muss für jedes Kalenderjahr neu gestellt werden. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsstättenfinanzamt auch die Beendigung eines Dienstverhältnisses mitzuteilen. Die Abwicklung in der Datenbank für die Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt wie im elektronischen Verfahren. Lediglich die Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Änderungen werden dem Arbeitgeber schriftlich zur Verfügung gestellt.
Gespeicherte Eingaben wieder anzeigen Zum Öffnen und Anzeigen gespeicherter Daten für eine Weiterbearbeitung stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung: Rufen Sie das betreffende FFW-Formular erneut auf, klicken Sie dann in der Bedienungsleiste am oberen Rand des Browserfensters auf die Schaltfläche "XML-Daten hochladen" und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm. Oder: Klicken Sie in unserer Rubrik Formulare auf den Link " FMS-Startseite --> XML-Daten hochladen" und dort (unten) auf den Link XML-Daten hochladen. Folgen Sie dann den Anweisungen auf dem Bildschirm. Der Vorteil dieser Variante ist, dass Sie den zu den gespeicherten Daten passenden Vordruck nicht selbst auswählen müssen. Bitte beachten Sie: Die elektronische Abgabe einer Steuererklärung ist nur über das Online-Portal Mein ELSTER, mit dem amtlichen Steuererklärungsprogramm ElsterFormular oder mit einer kommerziellen Steuersoftware, die ELSTER unterstützt, möglich. Mehr dazu unter. 8. Ich bin in eine andere Stadt umgezogen.
Die Sozialversicherungsbeiträge hingegen nicht. Mehr Dateneingabe Nun geht es weiter mit der Dateneingabe: 1. Übersichtlicher und einfacher als die Formularansicht ist der Interview-Modus, den Sie über das Menü Eingabemodus einschalten. Sie können jederzeit zwischen den Modi wechseln. Im Interview-Modus werden Sie in kleinen Schritten und logischer Folge durch die Eingaben geführt. Durch den Interview-Modus navigieren Sie mit den großen Schaltflächen links ( Weiter, Überspringen) 2. Über das Menü Ansicht können Sie die Darstellung vergrößern oder verkleinern. Für einen stufenlosen Zoom lässt sich ein Schieberegler einblenden. 3. Das Interview führt Sie nicht nur durch den Hauptvordruck, sondern auch durch die (vermeintlich) erforderlichen Anlagen. Wenn Sie später bei der Plausibilitätskontrolle auf fehlende Angaben in diesen hingewiesen werden, die Sie gar nicht betreffen, können Sie diese auch löschen: Wechseln Sie zur Direkteingabe, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Anlage in der Liste weitere Vordrucke, und wählen Sie Anlage... aus meiner Steuererklärung entfernen.