Anspruch haben deutsche Staatsürger die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Oder im Ausland leben, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, oder so behandelt werden. Weiters haben auch Ausländer Anspruch auf Kindergeld und Kindergeldzuschlag die in Deutschland leben und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben. Sind diese Voraussetzungen gegeben, besteht ein monatlicher Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes und endet im Normalfall mit der Vollendung des 18ten Lebensjahres. Der Anspruch auf Kindergeld kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18ten Lebensjahr verlängert werden, endet aber mit dem 21. Geburtstag des Kindes bei Arbeitslosigkeit übder 18 und dem 25. Geburtstag bei Studium oder Ausbildung. Das Ende kann sich dabei entsprechend weiter nach hinten verschieben, wenn vor dem 25 Geburtstag Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes anzurechnen sind.
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Kindergeldkasse Familienkasse Brühl: Bei der Familienkasse Brühl handelt es sich um eine Bundesfinanzbehörde. Sie ist für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs zuständig und gewährt auch das Kindergeld und den Kinderzuschlag auf Grundlage der Vorschriften des Bundeskindergesetzes. Die Familienkasse ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit. Adresse der Familienkasse
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50321 Brühl
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Anspruch auf Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld in Deutschland haben all jene Personen, welche kindergeldberechtigt sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen ein Kind haben. Ferner haben auch Personen Anspruch, die ein berechtigtes Interesse am Kind haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man Pflegekinder oder Adoptivkinder hat.
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