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Auf dem Antrag sind die Bankverbindung, Name des Empfängers, Postleitzahl und Wohnort des Empfängers und der Betrag zu benennen. Müssen Gefangene im Justizvollzug arbeiten? Eine generelle Arbeitspflicht besteht für Gefangene im Justizvollzug M-V nicht. Jedoch kann in bestimmten Fällen Arbeit im Sinne einer Erwerbstätigkeit, die für die Resozialisierung der Gefangenen als zwingend erforderlich angesehen wird, im Vollzugs- und Wiedereingliederungsplan festgeschrieben und damit dem Gefangenen verpflichtend auferlegt werden. Die Gefangenen können aber die Zuweisung zu einem Arbeitsplatz beantragen. Je nach Kapazität und individueller Eignung des Gefangenen stehen Arbeitsplätze z. B. in der Tischlerei, Schlosserei, Küche, Kammer oder Malerkolonne zur Verfügung. Die Gefangenen erhalten ein Arbeitsentgelt, was ihnen die Möglichkeit gibt, Schulden zu regulieren, Unterhaltspflichten nachzukommen oder in der Anstalt Nahrungs- und Genussmittel einzukaufen. Können Gefangene Urlaub erhalten? Gefangene können keinen "Urlaub" aus dem Justizvollzug erhalten.
Diese werden vom Hausgeld bezahlt ( BayStVollzG, Art. 50). Zu Weihnachten, Ostern und einem vom Gefangenen frei bestimmbaren dritten Zeitpunkt kann zum Zweck eines Sondereinkaufs ( BayStVollzG, Art. 25) Sondergeld an den Gefangen überwiesen werden ( BayStVollzG, Art. 53). Bei allen Überweisungen muß der Name und das Geburtsdatum des Empfängers, die JVA, sowie eine bestimmte Zweckbindung angegeben werden. Genaueres ist über die Zahlstelle der Anstalt zu erfahren. Ein Untersuchungsgefangener darf nur mit einer Genehmigung des zuständigen Untersuchungsrichters telefonieren. Auch in der Strafhaft werden Telefonate meist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt ( BayStVollzG, Art. 35).
Genaue Informationen zu den Besuchszeiten der einzelnen bayerischen Justizvollzugsanstalten finden Sie auf unter Anstalten. Briefe: In der Untersuchungshaft werden alle Briefe durch den Ermittlungsrichter kontrolliert, der auch entscheidet, ob die Post weitergeleitet werden darf. So dauert es in der Regel bis zu 2 Wochen, ehe die Briefe ankommen. Verteidigerpost darf nicht kontrolliert werden. In der Strafhaft überprüft die Anstaltsleitung die Post. Briefmarken können Sie den Briefen in kleinen Mengen beilegen, es empfiehlt sich dies im Brief zu vermerken ( Art. 31 - 34 BayStVollzG). Pakete ( Art. 36 BayStVollzG): Der Empfang von Paketen ist in Bayern nur noch nach vorheriger Genehmigung durch die Anstaltsleitung der JVA möglich. Vor der Aushändigung eines Paketes wird dieses auf unerlaubte Gegenstände überprüft. Nahrungs- und Genussmittel sind dabei grundsätzlich ausgeschlossen. Auch das Versenden von Paketen durch den Gefangenen muss vorher genehmigt werden. Im Gefängnis gibt es die Möglichkeit Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen.
Die Verfahrensweise ist wie unter "Geldeinzahlungen" beschrieben, vorzunehmen. Bareinzahlungen sind nicht möglich. * Stand 2013
Inhalt Geldeinzahlungen Informationen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr in der Justizvollzugsanstalt Dresden In der Justizvollzugsanstalt Dresden ist nur bargeldloser Zahlungsverkehr über die Landesjustizkasse Chemnitz möglich. Dies gilt auch für zweckbestimmte Einzahlungen wie z. B. Schreib-, Lern- und Bastelmaterial. Überweisungen können nur an die Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe der dafür notwendigen Daten gerichtet werden.